Liebe Eltern,
nach drei Jahren "Coronapandemie" mit Schulschließung, Wechselunterricht, Pooltestung, Maskenpflicht und vielem mehr, haben wir diesmal abschließende Informationen zu diesem Thema (hoffentlich):
Unser Bildungsministerium hat uns mitgeteilt, dass die ab dem 1. Februar geltende Coronaschutzverordnung zwar mit wenigen Vorschriften fortgeführt wird, es für den Schulbereich aber keine Sonderregelungen mehr gibt. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls ersatzlos weg. Es gibt auch keine Coronatestverordnung mehr, das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfällt.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
Entsprechend entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen, es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Anlassbezogene Tests werden in der Schule nicht mehr gemacht. Wenn Sie es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus Ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können Sie hierfür weiterhin die von uns ausgegebenen Tests nutzen. Die Ausgabe der Tests geschieht nun auf Nachfrage über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Ab dem 10. Februar können wir keine Tests mehr nachbestellen und werden unseren Bestand nach und nach aufbrauchen.
Bleiben Sie gesund!
Herzlichst
Heike Fuchs