Gemeinsames Lernen
Das Gemeinsame Lernen (GL), das an Grundschulen in NRW die Möglichkeit bietet, Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf Gemeinsam Lernen zu lassen, wird an unserer Schule seit vielen Jahren durchgeführt. Ziel dieses gemeinsamen Unterrichtens ist das wohnortbezogene gemeinsame Leben und Lernen in der Schule für alle Kinder, soweit die vorgegebenen Bedingungen es zulassen.
Im Gemeinsamen Lernen arbeiten die Kollegen und Kolleginnen der Sonderpädagogik eng mit den jeweiligen Klassenlehrer*innen in multitprofessionellen Teams zusammen. Im Fokus liegt die optimale Förderung der Kinder mit Förderbedarf, erhöhtem Förderbedarf und sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie die Beratung der Lehrpersonen und Eltern.
Bei regelmäßigen Teambesprechungen zwischen der Schulleitung, der sozialpädagogischen Fachkraft und den Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung werden Zuständigkeiten bezüglich der Beobachtung sowie Diagnostik der Kinder festgelegt. Vom Zeitpunkt des Schuleintrittes bis zu den Herbstferien beobachtet die sozialpädagogische Fachkraft die Schulneulinge im Rahmen ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen (vor allem feinmotorischen) und emotionalen und sozialen sowie wahrnehmungsspezifischen Fähig- und Fertigkeiten. Kinder mit Förderbedarf werden bei der sozialpädagogischen Fachkraft gefördert. Sollte sich im Rahmen dieser Förderung ein erhöhter Förderbedarf vermuten lassen, werden alle Fördermaßnahmen in einem individuellen Förderplan dokumentiert und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Bei erhöhtem Förderbedarf werden die Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung von der Diplomsozialpädagogin zur Beratung oder möglichen Eröffnung einer Dokumentation der erweiterten individuellen Förderung (DeiF- Akte) hinzugezogen. Sobald die DeiF- Akte eröffnet wird, übernehmen die Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung die weiterführende Diagnostik und Förderung. Die Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen für sonderpädagogische Unterstützung ergeben sich aus den jeweiligen Förderschwerpunkten der Kinder vor Ort.
Bei regelmäßigen Teambesprechungen zwischen der Schulleitung, der sozialpädagogischen Fachkraft und den Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung werden Zuständigkeiten bezüglich der Beobachtung sowie Diagnostik der Kinder festgelegt. Vom Zeitpunkt des Schuleintrittes bis zu den Herbstferien beobachtet die sozialpädagogische Fachkraft die Schulneulinge im Rahmen ihrer kognitiven, sprachlichen, motorischen (vor allem feinmotorischen) und emotionalen und sozialen sowie wahrnehmungsspezifischen Fähig- und Fertigkeiten. Kinder mit Förderbedarf werden bei der sozialpädagogischen Fachkraft gefördert. Sollte sich im Rahmen dieser Förderung ein erhöhter Förderbedarf vermuten lassen, werden alle Fördermaßnahmen in einem individuellen Förderplan dokumentiert und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Bei erhöhtem Förderbedarf werden die Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung von der Diplomsozialpädagogin zur Beratung oder möglichen Eröffnung einer Dokumentation der erweiterten individuellen Förderung (DeiF- Akte) hinzugezogen. Sobald die DeiF- Akte eröffnet wird, übernehmen die Lehrerinnen für sonderpädagogische Unterstützung die weiterführende Diagnostik und Förderung. Die Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen für sonderpädagogische Unterstützung ergeben sich aus den jeweiligen Förderschwerpunkten der Kinder vor Ort.
Alle inneren und äußeren Differenzierungsmaßnahmen werden dem Kind angepasst, um eine optimale Lernmotivation und einen Lernzuwachs zu ermöglichen. Alle Ziele und Maßnahmen werden mit den Kindern und Eltern besprochen und in einem individuellen Förderplan dokumentiert und evaluiert. Die festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe werden im Rahmen der jährlichen Überprüfung weitergeführt oder aufgehoben. Zusätzlich finden regelmäßige Förderkonferenzen mit allen an der Förderung beteiligten Personen (Eltern, Klassenleitungen, Schulleitung, Diplomsozialpädagogin, OGS-Gruppenleitung, Schulsozialarbeiterin, Fachlehrperson, möglicherweise Therapeuten und Lehrperson für sonderpädagogische Unterstützung) statt. Von besonderer Bedeutung ist der Austausch untereinander und mit außerschulischen Kooperationspartnern.