Von der Anmeldung bis zum ersten Schultag

Da Eltern erfahrungsgemäß viele Fragen zur Einschulung ihres Kindes haben, haben wir im Folgenden viele Informationen rund um die Einschulung für Sie zusammengestellt:

An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?

Zum Schuljahr 2008/09 wurden die Schulbezirke kraft Gesetzes aufgehoben. Ab dem 01.08.2008 besteht damit das Recht auf eine freie Schulwahl. Dementsprechend können Eltern die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat in seiner Gemeinde einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewählten Schulart  im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Daher werden Sie von der Stadt, sobald ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht hat, per Brief angeschrieben. In diesem Anschreiben wird ihnen die wohnortnahe Schule genannt. Falls es sich bei der Mühlenfeldschule nicht um die nächstgelegene Grundschule Ihrer Wohnung handelt, können Sie ihr Kind trotzdem in der Mühlenfeldschule anmelden. Sollte es dann beim Anmeldeverfahren zu Kapazitätsproblemen kommen, haben Sie kein Anrecht auf den Platz bei uns. Dies ist in den vergangenen Jahren jedoch noch nie passiert.

Muss mein Kind in die Schule oder kann ich es noch ein Jahr im Kindergarten lassen?

Das Schulgesetz legt fest, dass der/die Schulleiter/In der zuständigen Grundschule über die Einschulung der Kinder entscheidet. Dabei sollen Kinder nur im Ausnahmefall aus gesundheitlichen Bedenken um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Mit dem Schularzt, welchem das Kind ebenfalls vorzustellen ist, wird diese Entscheidung abgestimmt. Sollten Sie eine Rückstellung für ihr Kind in Erwägung ziehen, bitten wir Sie darum, dies bei der Anmeldung anzusprechen.

Wie melde ich mein Kind an?

Sobald ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht hat, werden Sie von der Stadt Kerpen angeschrieben und aufgefordert ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Den genauen Termin für die Anmeldeuntersuchung bekommen Sie von der Mühlenfeldschule parallel dazu postalisch zugeschickt. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung erhalten Sie ebenfalls in diesem Schreiben der Schule.

Zum Anmeldetermin bringen Sie bitte ihr Kind mit. Außerdem benötigen sie die folgenden Unterlagen:

  1. Anschreiben der Stadt Kerpen (keine Kopie notwendig)
  2. Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht (keine Kopie notwendig)
  3. Ihren Personalausweis zum Vergleich der Wohnanschrift

Folgende Formulare (die Sie den Anmeldeunterlagen entnehmen) müssen Sie ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen:

  1. Formular „Personalbogen für neue Schüler/innen und Schulneulinge“ –


(Sofern die Eltern getrennt leben und gemeinsames Sorgerecht haben, benötigen wir eine formlose Zustimmung zur Anmeldung an der Mühlenfeldschule des zum Anmeldetermin nicht erscheinenden Elternteils!)

  1. Formular „Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule“
  2. Falls gewünscht: Antrags-Formular der Offenen Ganztagsschule/Betreuung

 

Anmeldung von Antragskinder bzw. sogenannten KANN-Kindern

Falls Sie vorhaben ihr Kind für auf Antrag anzumelden, also bevor es in das schulpflichtige Alter kommt, erfragen Sie bitte im Sekretariat unserer Schule einen Beratungstermin bei der Schulleitung. 

Wie bei den schulpflichtigen Kindern muss ihr Kind  bei der Anmeldung dabei sein. Sie erhalten nach der Anmeldung postalisch einen weiteren Termin für eine Besuchswoche Ihres Kindes im Frühjahr.

 

Wir sind noch unsicher, ob wir unser Kind wirklich einschulen wollen.

Sicherheit, ob eine vorzeitige Aufnahme ihres Kindes (Kann-Kind/Antragskind) sinnvoll ist, bietet Ihnen die Besuchswoche, die in einer besonderen Woche im Frühjahr stattfinden wird. Sofern Sie ihr Kind bei uns angemeldet haben, erhalten sie eine Einladung mit genauer Terminierung dazu noch postalisch!

Bevor wir ihr Kind in die Schule aufnehmen, halten wir Rücksprache mit ihnen, ob dies weiterhin ihr Wunsch ist. Sobald Sie von uns eine Aufnahmebescheinigung erhalten haben, kann ihr Kind nicht mehr abgemeldet werden – dann gilt die Schulpflicht!

Wichtig ist in jedem Fall im Vorfeld der Anmeldung ein Gespräch mit den ErzieherInnen der Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens zu führen, denn diese können Sie kompetent darüber beraten, ob eine vorzeitige Einschulung sinnvoll für ihr Kind ist oder eben nicht.

Welche Betreuungsformen gibt es an der Mühlenfeldschule?

Es gibt an unserer Schule zwei Betreuungsmodelle

  1. 8-13 Betreuung:
  • Diese Form gewährleistet an den Unterrichtstagen eine verlässliche Betreuung ihres Kindes bis 13.20 Uhr. An schulfreien Tagen, sowie in den Ferien bleibt diese Betreuungsform  geschlossen. Das Angebot beinhaltet kein Mittagessen und auch keine Hausaufgabenbetreuung. Ihr Kind wird lediglich beaufsichtigt. 
  1. Offene Ganztagsschule (OGS)Hier können die angemeldeten Kinder bis spätestens 16 Uhr betreut werden; inklusive Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen.